Vom Kopf auf die Füße gestellt - Neustart beim Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz kommt diese Woche in einer ersten Lesung in den Bundestag. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Die Einigung der Koalitionsfraktionen bedeutet einen echten Neuanfang für das Gebäudeenergiegesetz. Der untaugliche erste Entwurf wurde vom Kopf auf die Füße gestellt. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf starke Leitplanken geeinigt. Damit wurden Technologieoffenheit, praktische Realisierbarkeit und Bezahlbarkeit erstmals zusammengeführt.
Das Wichtigste ist: Es gibt keine generelle Austauschpflicht für Heizungen mehr. Funktionierende Heizungen können uneingeschränkt weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Bis zum Abschluss einer kommunalen Wärmeplanung gelten die Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes grundsätzlich nicht. Darüber hinaus machen die vereinbarten Leitplanken das Gebäudeenergiegesetz zu einem Gesetz für technologieoffene Klimaneutralität im Gebäudebereich. Gasheizungen dürfen auch nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Pellet- oder Biomethanheizungen können weiterhin in allen Gebäuden installiert werden. Als FDP-Fraktion haben wir uns immer dafür eingesetzt, dass bei der Umstellung auf perspektivisch klimaneutrale Heizsysteme alle technischen Optionen gleichbehandelt werden.
Wir verbinden das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 mit Technologieoffenheit und Kosteneffizienz. Wir wissen, dass in vielen Einfamilienhäusern in diesem Land die Lebensleistung der Menschen steckt. Deshalb ist entscheidend: Kein Hausbesitzer und kein Mieter wird finanziell überfordert. Technologieoffenheit ermöglicht auch die praktische Umsetzbarkeit. Die jetzige Einigung ist eine gute Grundlage für die weiteren Detailverhandlungen im Bundestag.“