Sächsische Staatsregierung muss Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern
Seit dem 1. Juli dieses Jahres sind alle Immobilienbesitzer in Deutschland dazu aufgefordert, eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abzugeben. Diese Erklärung soll als Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 herangezogen werden. Die Frist zur Abgabe endet regulär am 31. Oktober 2022. Bisher ist aber erst ein Teil der Erklärungen abgegeben worden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will den Ländern daher den Vorschlag unterbreiten, die Frist für die Abgabe zu verlängern. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung stellt sich für Immobilieneigentümer in Sachsen und ganz Deutschland als höchst bürokratische Aufgabe heraus. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass in Sachsen bis vor kurzem gerade einmal ein Sechstel aller Grundsteuererklärungen abgegeben worden sind. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat angesichts der zeitaufwändigen Erstellung der Erklärung daher recht, wenn er sich für eine Fristverlängerung ausspricht. Diesem Vorschlag sollte die Sächsische Staatsregierung nun folgen und die Abgabefrist bis mindestens Jahresende 2022 verlängern. Die Neuberechnung der Grundsteuer greift ohnehin erst im Jahr 2025.
Viele Immobilienbesitzer sind von Menge und Komplexität der anzugebenden Informationen überfordert. Das Online-Formular im ELSTER-Internetportal ist zudem wenig nutzerfreundlich. Es ist daher schlicht ein Gebot der Fairness, den Bürgern etwas mehr Zeit für die Abgabe der Erklärung einzuräumen. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner hat bereits mehrfach erklärt, dass eine Verlängerung der Frist über den Oktober hinaus im Ermessensbereich der Länder liege.“