Sächsische Staatsregierung muss Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern
Seit dem 1. Juli dieses Jahres sind alle Immobilienbesitzer in Deutschland dazu aufgefordert, eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abzugeben. Diese Erklärung soll als Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 herangezogen werden. Die Frist zur Abgabe endet regulär am 31. Oktober 2022. Bisher ist aber erst ein Teil der Erklärungen abgegeben worden. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung stellt sich für Immobilieneigentümer in Sachsen und ganz Deutschland als höchst bürokratische Aufgabe heraus. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass in Sachsen bis vor kurzem gerade einmal ein Sechstel aller Grundsteuererklärungen abgegeben worden sind. Angesichts der zeitaufwändigen Erstellung der Erklärung sollte die Sächsische Staatsregierung eine Verlängerung der Abgabefrist bis mindestens Jahresende 2022 beschließen. Die Neuberechnung der Grundsteuer greift ohnehin erst im Jahr 2025.
Viele Immobilienbesitzer sind von Menge und Komplexität der anzugebenden Informationen überfordert. Das Online-Formular im ELSTER-Internetportal ist zudem wenig nutzerfreundlich. Es ist daher schlicht ein Gebot der Fairness, den Bürgern etwas mehr Zeit für die Abgabe der Erklärung einzuräumen. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner hat bereits mehrfach erklärt, dass eine Verlängerung der Frist über den Oktober hinaus im Ermessensbereich der Länder liege.“