Reform des Namensrechts - Wahlmöglichkeit für traditionelle sorbische Familiennamen kommt
Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das geltende Namensrecht zu reformieren. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann plant nun, die Wahlmöglichkeit traditioneller sorbischer Familiennamen für Frauen einzuführen (üblicherweise das Suffix „-owa“). Die gesetzliche Änderung soll in diesem Jahr im Bundestag beschlossen werden. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Als sächsischer Abgeordneter begrüße ich die Aufnahme dieses wichtigen Anliegens des sorbischen Volkes in die geplante Novelle des Namensrechts. Es war ein langer Weg bis zu einer Lösung und unter der Vorgängerregierung leider nicht umsetzbar. Ich freue mich daher sehr, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann von Beginn an offen für den Reformvorschlag war und jetzt gehandelt hat. Dies ist ein Zeichen der Wertschätzung für Sorbinnen und Sorben. Zum verfassungsrechtlich garantierten Bekenntnis als Sorbin und Sorbe gehört das Recht, den sorbischen Namen auch in amtlichen Dokumenten nach dem Volksbrauch eintragen zu lassen.
Wir Freien Demokraten treten für die besonderen Rechte und den Schutz der Kultur des sorbischen Volkes ein. Die sorbische Kultur wird nicht nur durch gelebte Traditionen wie Trachten sichtbar. Orts- und Straßenschilder machen es deutlich: Es ist vor allem auch die Pflege der Sprache, die wichtig ist. Die sorbische Sprache soll normaler Bestandteil der täglichen Kommunikation sein - in der Familie, im Alltag, in der Schule, aber auch in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung.“