Neues Infektionsschutzgesetz ermöglicht Rückkehr zur Normalität
Die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich auf einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Das gaben Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute bekannt. Demnach sollen für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens alle Beschränkungen ersatzlos wegfallen, nur wenige Corona-Schutzmaßnahmen können unter strengen Voraussetzungen nach dem 19. März noch angeordnet werden. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Nach zwei langen Jahren ist endlich die Zeit gekommen, in der Deutschland in die Normalität zurückkehrt. Wie auch andere europäische Länder schafft Deutschland die weitreichenden Grundrechtseinschränkungen ab. In Handel, Gastronomie, Kultur und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens sind die pandemiebedingten Einschränkungen damit ab 20. März Geschichte. Die Möglichkeit von niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen gibt es nur für bestimmte Bereiche unter engen Voraussetzungen, wie beispielsweise für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV.
Das Auslaufen der Maßnahmen ist eine großartige Nachricht für alle Menschen in diesem Land, die sich und andere im Verlauf der Pandemie durch eigenverantwortliches Handeln geschützt haben. Trotz noch hoher Infektionszahlen ist eine dauerhafte Überlastung des Gesundheitswesens nach aktuellem Kenntnisstand und den Erfahrungen anderer europäischer Länder nicht zu befürchten. Für Maßnahmen in möglichen Pandemie-Hotspots gelten sehr hohe Hürden. So muss dort entweder eine sehr tödliche Virus-Variante vorherrschend sein oder aber eine Überlastung des lokalen Gesundheitssystems drohen. Nur dann können Landesparlamente entsprechende Beschlüsse fassen.“