Torsten Herbst

Nein zu „Notbremse-Gesetz“ – Gesetzesnovelle ist unverhältnismäßig und untauglich für wirksame Pandemiebekämpfung

PM

Im Vorfeld der am morgigen Mittwoch anstehenden Abstimmung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erklärt der sächsische Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst:

„Ich werde die morgen im Bundestag zum Beschluss anstehende Verschärfung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ablehnen. Dieses Gesetz ist unverhältnismäßig und untauglich, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen. Jegliche Erfahrungen aus den vergangenen Monaten werden ebenso vom Tisch gewischt wie die differenzierten Regelungen, die die Länder mittlerweile angepasst an ihre Besonderheiten gefunden hatten. Der Bund greift einfach anhand nur einer einzigen Kennziffer – der 7-Tage-Inzidenz – mit immer demselben Maßnahmenpaket durch, im ländlichen Landkreis wie in der Großstadt. Die Osterfeiertage haben gezeigt, wie stark der Inzidenzwert vor allem von der täglich durchgeführten Testanzahl abhängt. 

Insbesondere die abendliche bzw. nächtliche Ausgangssperre ist ein viel zu tiefer Grundrechtseingriff, der nach den Erfahrungen anderer Länder keine spürbaren Einflüsse auf das Infektionsgeschehen hat. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten hat ja bereits angekündigt, dass wir eine Klage gegen diese Regelung prüfen. 

Als Beispiel für den Irrsinn, der sich durch die gesamte Novelle zieht, sei nur die eilends eingefügte Ausnahme von der Ausgangssperre für ‚körperliche Bewegung‘ bis Mitternacht genannt, die nur allein erlaubt ist. Ein Ehepaar verlässt also abends Uhr die gemeinsame Wohnung, geht getrennt spazieren oder joggen und trifft sich dann wieder in der Wohnung. Ich bin sehr gespannt, wie die Bundesregierung vor Gericht darlegen wird, wie dies zur Eindämmung der Pandemie beiträgt. 

Ganz besonders abstrus wird es dann, wenn ein abends getrennt spazierendes Rentnerehepaar bereits durch Zweitimpfung immunisiert ist. Und das ist bereits der nächste große Kritikpunkt an der Novelle: Selbst bei den schärfsten Grundrechtseingriffen wird nicht unterschieden zwischen komplett geimpften Bürgern und denen, die noch auf ihre Impfungen warten müssen. 

Und nicht zuletzt ignoriert das Gesetz zentrale Themen der Pandemiebekämpfung völlig, wie eine Anpassung der nationalen Teststrategie, eine Beschleunigung des Impfens sowie eine Verbesserung der digitalen Kontaktnachverfolgung.“