Isolationspflicht für Corona-Infizierte auch in Sachsen beenden
Staatsregierung sollte Vorbild von Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein folgen
Vier Bundesländer haben sich Medienberichten zufolge darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab dem 16. November 2022 abzuschaffen. Dabei handelt es sich um die Länder Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Die Sächsische Staatsregierung sollte dem Vorbild der anderen Bundesländer folgen und die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auch im Freistaat schnellstmöglich beenden. Fast drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie ist es überfällig, dass Sachsen zu einer situationsangepassten und eigenverantwortlichen Vorgehensweise findet.
Das heißt ganz klar: Menschen mit Erkältungssymptomen sollen auch weiterhin Kontakte meiden. Eine symptomfreie Covid-Infektion darf jedoch zukünftig nicht mehr zu einer tagelangen Quarantäne führen. Es ist höchste Zeit, eine pragmatische Rückkehr zur Normalität zu vollziehen und mit dem Corona-Virus dauerhaft leben zu lernen.“