Infektionsschutzgesetz lässt keine sachsenweite Verlängerung der Corona-Maßnahmen zu
Drohende Überlastung des Gesundheitswesens muss für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis nachgewiesen werden
Medienberichten zufolge plant die Sächsische Staatsregierung einer Verlängerung der geltenden Corona-Maßnahmen über den 2. April hinaus. Um die nach dem neuen Infektionsschutzgesetz notwendige drohende Überlastung des Gesundheitswesen feststellen zu lassen, soll nach dem Willen von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am 29. März eine Sondersitzung des Sächsischen Landtag einberufen werden. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Das neue Infektionsschutzgesetz ist eindeutig: Nur wenn eine lokale Überlastung des Gesundheitssystems droht, können die Landesparlamente in Deutschland regionale Hotspots feststellen und Corona-Maßnahmen verlängern. Die Sächsische Staatsregierung kann daher nicht einfach einen landesweiten Hotspot ‚auf Vorrat‘ beschließen. Sie muss stattdessen für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis die konkret drohende Überlastung der Krankenhäuser nachweisen. Auch nach über zwei Jahren Pandemie gilt, dass nicht die Gewährung von Freiheitsrechten begründungspflichtig ist, sondern deren Einschränkung. Im Umgang mit der Pandemie brauchen wir Umsicht, aber keinen Alarmismus.“