Haushaltsentwurf ebnet Weg zurück zur Normalität bei Staatsausgaben - Staat kann nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben
Am heutigen Mittwoch beschließt das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter, Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Nach vier Krisenjahren kehrt die Bundesrepublik im kommenden Jahr in der Haushaltspolitik zur Normalität zurück. Die verfassungsgemäße Schuldenbremse wird eingehalten und Steuern werden nicht erhöht. Wie für private Haushalte und Unternehmen gilt auch für den Bund: Der Staat kann nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Der von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegte Entwurf bietet daher eine gute Grundlage für die Haushaltsverhandlungen im Bundestag.
In den vergangenen Jahren haben insbesondere die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine immer wieder zu Sonderausgaben und neuen Schuldenrekorden geführt. Damit ist jetzt Schluss. Gleichzeitig ist der heute beschlossene Haushaltsentwurf kein Sparhaushalt: Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 liegen die Gesamtausgaben im kommenden Jahr um rund 25 Prozent höher. Einen solchen Anstieg der Staatsausgaben hatte es zuvor nur innerhalb von zwölf Jahren von 2008 bis 2020 gegeben. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau wird den einzelnen Ministerien also deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt.
Erfreulich aus sächsischer Sicht ist insbesondere, dass der Regierungsentwurf keine Kürzungen, sondern eine Erhöhung bei der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) vorsieht. Von den geplanten rund 680 Millionen Euro werden auch im nächsten Jahr insbesondere Unternehmen und Kommunen im Freistaat profitieren. Angesichts der enorm gestiegenen Zinslast ist dies keineswegs selbstverständlich. Mit rund 40 Milliarden Euro haben sich die Zinsausgaben des Bundes in den vergangenen Jahren verzehnfacht und nehmen nach dem Zuschuss zur Rente und den Verteidigungsausgaben inzwischen den drittgrößten Ausgabeposten ein.
Fest steht aber auch: Haushaltsgesetzgeber ist und bleibt der Deutsche Bundestag und nicht die Bundesregierung. Im parlamentarischen Verfahren im Herbst sind deshalb noch vielfältige Änderungen am Haushalt erwartbar. Dies gilt beispielsweise auch mit Blick auf die von Familienministerin Lisa Paus vorgeschlagene Kürzung des Elterngeldes. Als FDP-Fraktion werden wir uns dafür einsetzen, dass gerade berufstätige Eltern mit Kleinkindern ab dem kommenden Jahr nicht komplett leer ausgehen.“