Haushaltsausschuss des Bundestages beschließt eine zusätzliche Milliarde Euro Fördermittel für Investitionsprojekte von Kommunen - auch sächsische Städte und Gemeinden können profitieren
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung 1,1 Milliarden Euro an zusätzlichen Fördermitteln für Investitionen in kommunale Einrichtungen beschlossen. Insgesamt wurden vier Förderprogramme neu aufgelegt, über die unter anderem Investitionen in Sportanlagen, Kultureinrichtungen, Denkmäler sowie Park- und Grünanlagen finanziert werden können. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Der Investitionsbedarf in den sächsischen Kommunen und Gemeinden ist äußerst hoch - egal ob bei Sportanlagen, Museen, Parks oder Denkmälern. Ich freue mich daher sehr, dass der Haushaltsausschuss in seiner gestrigen Sitzung eine massive Aufstockung von Bundesfördermitteln beschlossen hat. Diese können damit zukünftig auch in kommunale Projekte im Freistaat fließen. Denn bereits in der Vergangenheit waren Mittel aus den nun aufgestockten Programmen vielfach nach Sachsen geflossen – etwa in die Stadthalle Görlitz, das Hauptstadion Chemnitz oder in Baumpflanzungen am Dresdner Altmarkt.
Die Ampel-Koalition kommt damit dem Versprechen nach, trotz angespannter Haushaltslage die Kommunen beim Abbau ihres Investitionsstaus zu unterstützen. Attraktive Ortskerne und eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur sind für die Lebensqualität vor Ort, aber auch für den Tourismus von großer Bedeutung. Gerade in der Corona-Pandemie haben wir erlebt, wie stark Innenstädte unter Druck geraten sind. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Bundesregierung über die Programme auch für sächsische Kommunen umfangreiche Fördermittel zur Innenstadt- und Ortskernaufwertung zur Verfügung stellt.“
Hintergrund:
In der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde unter anderem die Neuauflage von vier Bundesförderprogrammen beschlossen. Insgesamt stellt der Bund damit nun zusätzlich rund 1,1 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Infrastruktur bereit. Konkret handelt es sich um die folgenden Programme:
- Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen (zusätzliche 66 Mio. Euro);
- Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland (zusätzliche 380 Mio. Euro);
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (zusätzliche 476 Mio. Euro);
- Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel (zusätzliche 176 Mio. Euro).