Für die Ausübung des Demonstrationsrechts müssen keine Autobahnen lahmgelegt werden - Klimaaktivisten können auch in Dresdner Innenstadt demonstrieren
Trotz eines gerichtlichen Verbots im vorigen Jahr wollen mehrere Initiativen am Sonntag auf der A4 für Klimaschutz und gegen den Autobahnausbau demonstrieren. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Demonstrationen sind in unserem Land jederzeit möglich. Sie genießen den besonderen Schutz unseres Grundgesetzes. Um seine Meinungsfreiheit ausüben zu können, müssen jedoch keine vielbefahrenen Autobahnen wie die A4 lahmgelegt werden. Denn auch für den friedlichen Protest gibt in unserem Rechtsstaat Regeln. Wenn Rettungsfahrzeuge, Berufspendler und Lkw auf der Autobahn bewusst in einen Stau geschickt werden, ist die Grenze zur Nötigung nicht weit. Maximale Effekthascherei ist zudem keine Begründung für das Blockieren einer Bundesautobahn. Wer seine Meinung öffentlichkeitswirksam vertreten möchte, kann dies ohne Probleme im Dresdner Stadtgebiet tun.“