Fristverlängerung für Grundsteuererklärung war überfällig und ist Gebot der Fairness
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder Medienberichten zufolge entschieden. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist eine gute Nachricht für Immobilieneigentümer in Sachsen und ganz Deutschland. Schon seit längerem war absehbar, dass viele Bürger aufgrund der zeitaufwändigen Erstellung der Erklärung mehr Zeit benötigen würden. Es ist daher überfällig, dass die Sächsische Staatsregierung ihren Widerstand gegen eine Fristverlängerung endlich aufgegeben hat. Da die Neuberechnung der Grundsteuer ohnehin erst im Jahr 2025 greift, entsteht den Ländern damit kein Nachteil.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte angesichts der Menge und Komplexität der anzugebenden Informationen bereits seit Wochen für eine Fristverlängerung geworben. Es ist daher nun schlicht ein Gebot der Fairness, den Bürgern etwas mehr Zeit für die Abgabe der Erklärung einzuräumen.“