Auslaufen der Corona-Maßnahmen ist positive Nachricht für Menschen im Freistaat
Zeit für Eigenverantwortung im Umgang mit Corona-Pandemie statt staatlicher Freiheitseinschränkungen
In Sachsen werden an diesem Sonntag für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens alle bisherigen Corona-Beschränkungen ersatzlos wegfallen. Nur wenige Corona-Schutzmaßnahmen werden unter strengen Voraussetzungen nach dem 2. April weiter bestehen. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:
„Nach zwei langen Jahren werden an diesem Wochenende die meisten Corona-Maßnahmen wegfallen. Das ist eine positive Nachricht für alle Menschen im Freistaat, die sich und andere im Verlauf der Pandemie durch eigenverantwortliches Handeln geschützt haben. Wie auch in anderen europäischen Ländern werden die weitreichenden Grundrechtseinschränkungen beendet. Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei, aber sie ist beherrschbar. Deshalb ist es richtig, jetzt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und nicht mehr auf staatliche Freiheitseinschränkungen zu setzen.
In Handel, Gastronomie, Kultur und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens sind die pandemiebedingten Einschränkungen damit endlich Geschichte. Die Tatsache, dass zukünftig nur noch niedrigschwellige Schutzmaßnahmen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV bestehen bleiben, zeugt von einem verantwortungsvollen und realistischen Umgang mit der Pandemie.
Ich bin zudem froh, dass sich die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag gegen die Pläne von Ministerpräsident Michael Kretschmer und weite Teile von SPD und Grünen gestellt hat, ganz Sachsen ohne entsprechende rechtliche Voraussetzungen zum Hotspot-Gebiet zu erklären. Offensichtlich haben noch nicht alle Politiker verstanden, dass Grundrechtseinschränkungen ausschließlich für eine konkrete Gefahrenabwehr zulässig sind.
Ungeachtet der aktuell noch hohen Infektionszahlen ist eine dauerhafte Überlastung des Gesundheitswesens nach aktuellem Kenntnisstand und den Erfahrungen anderer europäischer Länder nicht zu befürchten. Gleichzeitig können weiterhin Maßnahmen in möglichen regionalen Pandemie-Hotspots verhängt werden – allerdings nur wenn der Sächsische Landtag feststellt, dass eine Überlastung des regionalen Gesundheitswesens droht.“